1. Was möchten Sie entsorgen?
Mit unseren Brennstoffen, Öfen und Zubehörartikeln gelangen auch Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte zu Ihnen. Damit wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe sicher behandelt werden, sind Sie als Endnutzer gesetzlich zur getrennten Entsorgung verpflichtet – und wir als Händler zur Information darüber. Wählen Sie, was Sie entsorgen möchten:
2. Hinweise zur Batterieentsorgung (BattDG)
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien sowie von Geräten, die Batterien enthalten (zum Beispiel Holzfeuchtemessgeräte, Thermometer, Fernbedienungen von Pelletöfen oder akkubetriebene Aschesauger), sind wir nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das seit dem 18. August 2025 das frühere Batteriegesetz (BattG) ersetzt, und nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Rückgabepflicht: Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus einer getrennten Sammlung zuzuführen.
- Kostenlose Rückgabe: Sie können Altbatterien unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen), im Handel – überall dort, wo Batterien verkauft werden – sowie bei uns zurückgeben. Die Rücknahme bei uns ist auf Batterien der Art beschränkt, die wir als neue Batterien im Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
- Rückgabe an uns: Sie können Altbatterien ausreichend frankiert an unser Versandlager zurücksenden: Brennholz Shop24, Aarstraße 5a, 35756 Mittenaar, Deutschland. Die Kosten der Rücksendung tragen wir nicht; die Rückgabe vor Ort beim Wertstoffhof oder im Handel ist für Sie in der Regel bequemer.
Bedeutung der Symbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern bedeutet, dass die Batterie nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt gesammelt werden muss. Enthält eine Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei, ist unter dem Symbol zusätzlich das chemische Zeichen des betreffenden Stoffes angegeben: Cd für Cadmium, Pb für Blei. Das Zeichen Hg steht für Quecksilber; Batterien mit mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, können sich aber noch in älteren Geräten befinden.
Gefahren für Umwelt und Gesundheit
Batterien enthalten Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Boden und Gewässer belasten und die menschliche Gesundheit schädigen können – etwa Schwermetalle oder Elektrolyte. Lithiumhaltige Batterien und Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung in Brand geraten und sind eine häufige Ursache für Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.
So geben Sie Batterien sicher zurück: Kleben Sie die Pole von Lithiumbatterien und Akkus vor der Rückgabe mit einem Klebestreifen ab, bewahren Sie Altbatterien kühl und trocken auf und entnehmen Sie Batterien – soweit ohne Werkzeug möglich – vor der Entsorgung aus dem Gerät. Beschädigte, aufgeblähte oder heiß gewordene Lithiumbatterien senden Sie bitte nicht per Post, sondern geben Sie sie direkt bei einer Sammelstelle ab.
Abfall vermeiden
Am umweltfreundlichsten ist die Batterie, die gar nicht erst zu Abfall wird. Verwenden Sie, wo möglich, wiederaufladbare Akkus, und nutzen Sie Geräte mit fest eingebautem Netzteil. Die getrennte Sammlung ermöglicht es, Rohstoffe wie Lithium, Nickel, Kobalt, Zink oder Mangan zurückzugewinnen und erneut zu verwenden.
3. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG)
Zu den Elektro- und Elektronikgeräten in unserem Sortiment gehören insbesondere Pelletöfen mit elektronischer Steuerung, Gebläse und Förderschnecke, Aschesauger sowie Messgeräte und Thermometer. Sie sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet: Elektro-Altgeräte dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Ihre Pflichten vor der Abgabe
- Batterien und Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen Sie vor der Abgabe vom Gerät trennen und gesondert entsorgen.
- Personenbezogene Daten löschen: Sie sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät vor der Abgabe zu löschen. Bei Pelletöfen mit App- oder WLAN-Anbindung betrifft das insbesondere gespeicherte Netzwerkzugänge, Zeitprogramme und die Verknüpfung mit Ihrem Benutzerkonto beim Hersteller – setzen Sie das Gerät dafür auf die Werkseinstellungen zurück.
- Ofen vollständig entleeren: Entfernen Sie Pellets aus dem Vorratsbehälter sowie Asche aus Brennertopf und Aschekasten.
Rückgabemöglichkeiten
Altgeräte aus privaten Haushalten können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Wertstoffhöfe) abgeben; viele Kommunen holen Großgeräte auf Anfrage auch bei Ihnen ab. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Soweit wir als Vertreiber zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, informieren wir Sie hierüber an dieser Stelle und bei der Bestellung. Bei Fragen zur Rückgabe Ihres Altgeräts sprechen Sie uns gerne an.
4. Kaminöfen ohne Elektronik
Klassische Kaminöfen und Speicheröfen ohne elektrische Bauteile gelten nicht als Elektrogeräte. Sie bestehen überwiegend aus Stahl, Gusseisen, Speckstein oder Keramik und können über den Wertstoffhof bzw. den Schrotthandel dem Recycling zugeführt werden.
Der Ausbau einer Feuerstätte erfordert die Abmeldung beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Lassen Sie den Anschluss an den Schornstein fachgerecht verschließen.
5. Verpackungen und Paletten (VerpackG)
Unsere Brennstoffe werden überwiegend auf Holzpaletten, mit Folienhaube oder in Säcken geliefert. Bitte entsorgen Sie die Verpackungen getrennt nach Materialien – so können sie stofflich verwertet werden.
| Verpackung | Entsorgung | Hinweis |
|---|---|---|
| Folienhauben, Stretchfolie, Pelletsäcke (Kunststoff) | Gelber Sack / Gelbe Tonne / Wertstofftonne | Restentleert, ohne Pelletstaub |
| Kartonagen, Papier | Altpapier (blaue Tonne) | Bitte zerkleinern bzw. flach falten |
| Umreifungsbänder aus Kunststoff | Gelber Sack / Wertstofftonne | Aus Stahl: Metallsammlung |
| Holzpaletten | Wertstoffhof (Altholz) oder Weiterverwendung | Mehrweg-Europaletten (EPAL) sind wertvoll und können im Handel weiterverwendet werden |
Bitte keine Paletten verheizen: Paletten können chemisch behandelt, lackiert oder verunreinigt sein. Ihre Verbrennung im Kaminofen ist nach der 1. BImSchV unzulässig und schadet Ofen, Schornstein und Umwelt. Verwenden Sie ausschließlich naturbelassenes Brennholz und zugelassene Brennstoffe.
Ob wir Paletten bei einer Folgelieferung zurücknehmen, stimmen Sie bitte vorab mit uns ab – die Abholung ist nur möglich, wenn die Paletten gut erreichbar und unbeschädigt bereitstehen.
Wir beteiligen uns an einem dualen System bzw. erfüllen unsere Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) für die von uns erstmals mit Ware befüllten Verpackungen.
6. Holzasche und Pelletasche
Asche aus Ihrem Kaminofen oder Pelletofen kann noch viele Stunden nach dem Erlöschen des Feuers Glutnester enthalten. Unachtsam entsorgte Asche ist eine häufige Ursache für Brände von Mülltonnen, Carports und Garagen.
- Abkühlen lassenSammeln Sie die Asche in einem geschlossenen Metallbehälter mit Deckel auf nicht brennbarem Untergrund und lassen Sie sie mindestens 24, besser 48 Stunden vollständig auskühlen.
- Richtig entsorgenErkaltete Asche gehört in den Restmüll. Ob kleine Mengen über die Biotonne entsorgt werden dürfen, regelt Ihre Kommune – in vielen Gemeinden ist das nicht erlaubt.
- Sicher saugenVerwenden Sie für das Absaugen ausschließlich einen Aschesauger mit Metallbehälter und Feinstaubfilter – niemals einen normalen Haushaltsstaubsauger.
Asche aus naturbelassenem Holz enthält Mineralstoffe wie Kalium und Calcium, kann aber auch Schwermetalle anreichern, die der Baum im Laufe seines Lebens aufgenommen hat. Als Gartendünger sollten Sie Holzasche daher – wenn überhaupt – nur sehr sparsam und nicht auf Gemüsebeeten einsetzen. Asche aus Briketts mit Bindemitteln, aus behandeltem Holz oder aus Papier gehört grundsätzlich in den Restmüll.
7. Fragen zur Entsorgung
Sie haben Fragen zur Rückgabe eines Altgeräts oder zur Entsorgung von Verpackungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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